Kompetenzen

Die Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei umfassen insbesondere nachfolgende Schwerpunkte.
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Sie bestmöglich zu vertreten.

Das Gebiet des Arbeitsrechts umfasst sowohl Fragen des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts. In diesem Fachbereich geht es um Konflikte innerhalb des bestehenden Arbeitsverhältnissen, um Beratung sowie Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Beim individuellen Arbeitsrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Thema Kündigung, Betriebsübergang, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen oder Schadensersatz. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir Arbeitgeber bei der Aufstellung von Interessensausgleichen, Sozialplänen oder in der Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat.

Ein weitere Schwerpunkt liegt im Bereich des Dienstvertragsrechts. Hier beraten wir nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern auch Unternehmen bei der Erstellung und Überprüfung von Anstellungsverträgen.

Für Anfragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen. Gegenstand des Ausländerrechts sind demzufolge Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration sowie die soziale Sicherung.

Mithilfe unsere Unterstützung können Ihre Fragen über die Voraussetzung für einen Anspruch auf Einreise oder Aufenthalt geklärt werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Im Wesentlichen regelt das Beamtenrecht den Beginn, die Art und das Ende des Beamtenverhältnisses sowie die Rechte und Pflichten der Beamten. Dabei ist eine Vielzahl von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu beachten.Wichtige Themen sind unter anderem: die dienstliche Beurteilung, Versetzung, Disziplinarverfahren, Dienstunfälle, Beförderung und die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.Insbesonders im Beamtenrecht ist ein sensibles und wohlüberlegtes Vorgehen erforderlich, da es meist um die Gestaltung des langfristigen Verhältnisses zwischen Beamten und Dienstherren geht. Tauchen Probleme in dieser Beziehung auf, dann können daraus unangenehme und andauernde atmosphärische Störungen resultieren. Um dies zu vermeiden gehen wir immer mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vor.

Ein Großteil der Bevölkerung verlässt sich auf die gesetzliche Erbfolge, ohne zu wissen, dass diese in den meisten Fällen den persönlichen Wünschen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht wird. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Dies hat den Vorteil, dass Sie diese aus steuerlichen Gründen oder im Fall der Unternehmensnachfolge einsetzen können. Werden Testamente ohne juristische Beratung erstellt, sind diese oft wegen gesetzlicher Formvorschriften unwirksam oder enthalten mehrdeutige Regelungen, die nach dem Erbfall unweigerlich zu Erbstreitigkeiten führen.
Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen.

Statistisch gesehen wird jede dritte Ehe geschieden. Die Folgen daraus sind oft unangenehme Streitigkeiten, welche für die Beteiligten emotional sehr belastend sind. Themen wie Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht haben ein erhebliches Konfliktpotential. Da es sich um einen emotionalen Konflikt handelt, ist kompetente Beratung umso wichtiger. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein vor der Ehe oder während der Ehe, fest definierte Regelungen in einem Ehevertrag festzuhalten.
Das gesetzliche Güterrecht der Zugewinngemeinschaft bietet ohne entsprechende Anpassungen für viele Lebenssituationen keine gerechten Lösungen. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und entwerfen interessengerechte Regelungen, die speziell auf Sie abgestimmt sind.

Nichts ist so schwer, wie an das Geld anderer Leute zu kommen!

Aus unserer beratenden Tätigkeit haben wir im Laufe der Jahre eine umfangreiche Inkassotätigkeit für eine Vielzahl von Unternehmen entwickelt. Unser Team aus kompetenten Sachbearbeitern unterstützt Sie gerne bei der Straffung Ihrer innerbetrieblichen Mahnvorgänge, wir bearbeiten Grossinkasso-Mandanten und übernehmen den Informationsaustausch mit Ihnen und Ihrem Gläubiger.

Ob GbR, OHG, KG, GmbH oder AG – das hängt vom Gesellschaftszweck, den beteiligten Personen und den Kapitalisierungserfordernissen ab. Auch im laufenden Betrieb können neue Herausforderungen der Märkte eine Änderung der Gesellschaftsform zweckmäßig machen.

Wir beraten Gründer und Unternehmer sowie Unternehmen bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung der dazu gehörigen Verträge, wie zum Beispiel Satzungen, Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen, Joint Venture und Geschäftsführeranstellungsverträge.

Außerdem unterstützen wir Sie bei allen geqsellschftarechtlichen Fragen und Problem. Wir sind gerne Ihr Partner in Sachen Gesellschaftsrecht!

Der Kauf einer Immobilie ist nichts alltägliches und oft eine Entscheidung fürs Leben. Wir unterstützen Sie gerne und überlassen juristisch nichts dem Zufall.

Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag und klären Sie über die rechtlichen Risiken des Objektes auf, die beispielsweise durch Grundbuchbelastungen oder eine bestehende Altlastenproblematik bestehen können. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie die Regelungen der Teilungserklärung und sonstige Vereinbarungen der Wohnungseigentümergemeinschaft genau kennen, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Je nach Regelungsbedarf schlagen wir Ihnen interessengerechte Vertragsformulierungen vor und begleiten Sie in der gesamten Abwicklung des Immobilienkaufs.

Alle Grundstücke sind in Grundbücher eingetragen, aus denen man auch die Belastungen des Grundstücks ersehen kann. Das Grundbuch genießt sogenannten Gutglaubensschutz. Verkürzt bedeutet dies, dass alle Grundbucheintragungen als richtig gelten. Hier kann es notwendig sein, gegen falsche Eintragungen vorzugehen, etwa durch Eintragung eines Widerspruchs oder Berichtigung des Grundbuches. Da das Grundbuchrecht äußerst formalistisch ist, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Das Handels- und Wirtschaftsrecht regelt die vielschichtigen Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten privaten und juristischen Personen. Als Folge der „Verrechtlichung“ unserer Gesellschaft wird das Handels- und Wirtschaftsrecht immer umfangreicher und komplexer. Jeder Vertrag muss auf seine Vereinbarkeit mit der gesamten Rechtsordnung überprüft werden.

Die Prüfung von Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb oder die Gesetzgebung gegen schädliche Auswirkungen von Kartellen gehört ebenso zu unseren Kompetenzen wie die Überprüfung Ihrer Produkte auf die Vereinbarkeit mit Rechten Dritter (beispielsweise Patentrechte). Wir stellen für Sie die Übereinstimmung mit den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes und des Produkthaftpflichtrechts sicher. Zudem unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung und Strukturierung von Verträgen, um deren Durchsetzung in Verhandlungen oder vor Gericht zu erleichtern. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen aus handelsrechtlichen Beziehungen auch vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit Fragen zur Teilungserklärung, Sondereigentum, Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechten, Hausverwaltung und Verwaltertätigkeit, Wohngeld bzw. Hausgeld, Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan. Hier entstehen häufig Differenzen zwischen Eigentümern und der Gemeinschaft über Beschlüsse der Eigentümerversammlung und ggf. erforderliche Beschlussanfechtungsverfahren. Wir werden nicht nur im privaten Mietrecht bei Kündigungen wirksam, sondern vermitteln auch zwischen Eigentümern und Verwaltern. Darüber hinaus beraten wir außerdem Vermieter sowie Mieter in allen Fragen der Vertragsgestaltung bis hin zur Kündigung und Räumung. Für Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit! Wir freuen uns auf Sie!

Das Sozial- und Sozialversicherungsrecht betrifft jeden Bürger, denn es regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung verhindert die Arbeitslosigkeit und die dazugehörige Versicherung für Fürsorge für Arbeitslose. Das Behinderten-, Fürsorge- und Versorgungsrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und den Sozialhilfeempfängern. Dem Sozialrecht obliegt auch die Organisation des Gesundheitswesens.

Wir befassen uns mit folgenden sozialrechtlichen Bereichen:

  • Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I, SGB III)
  • Krankenversicherung (SGB V)
  • Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Rentenversicherung (SGB VI) und
  • Unfallversicherung (SGB VII)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Das Verkehrsrecht können wir ebenfalls zu unserem Leistungsbereich zählen, weil wir über umfassende Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen haben. Wir kennen Ihre Rechte und auch das Regulierungsverhalten der Versicherer. Dabei sind wir von Beginn an im Schadensfall an Ihrer Seite und können unsere Kenntnisse gleichwohl im Einzelmandat als auch im Flottengeschäft gewinnbringend für Sie einsetzen.

Zieloptimiert wickeln wir mit unseren qualifizierten Mitarbeitern zügig und kompetent unter fachgerechter Beantwortung aller Anfragen Ihren Schaden ab.

Wer kennt es nicht? Unser Alltag ist geprägt von vertraglichen Beziehungen wie Kauf, Miete, Auftrag, Werkvertrag und Darlehen. Das sogenannte Vertragsrecht regelt diese vertraglichen Beziehungen und die daraus für den Einzelnen entstehenden Rechte und Pflichten. Entspricht der von Ihnen erworbene Oldtimer nicht den Angaben des Verkäufers? Sind Sie mit den Arbeiten der Handwerker nicht zufrieden? Wurde Ihnen die Mietwohnung unrechtmäßig gekündigt? Bezahlt Ihr ehemaliger Geschäftspartner Ihr Darlehen nicht zurück?

Ob Kaufrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Werksvertragsrecht, Auftragsrecht, Vertriebsrecht uvm. – Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Bereichen des Vertragsrecht. Wir vertreten und unterstützen Sie, wo auch immer Sie unsere Unterstützung benötigen!

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